Neues Zürcher Jagdgesetz
Begründet wird das Fütterungsverbot in der Gesetzesrevision damit, dass die gutgemeinte Fütterung durch den Menschen zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führt. Ein Beispiel dafür ist der Rotmilan. Der Greifvogel wird gerne gefüttert und zieht in der Folge im Winter nicht mehr zwingend in den Süden. Er konnte sich nicht zuletzt deshalb im Mittelland ausbreiten und wird in der Schweiz heute als nicht gefährdet eingestuft. Dies könnte sich durch das Fütterungsverbot mittelfristig ändern. Die Nahrungsknappheit ist für den Rotmilan nicht im Winter gefährlich, in dem Fall kann er in den Süden weichen. Schwierig wird es für ihn eher im Juni, wenn der Rotmilan Junge aufzieht und viel Nahrung braucht. Dann stehen die Getreidepflanzen auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu hoch, um die kleinen Wirbeltiere wie Mäuse oder Maulwürfe zu jagen und Wiesenflächen werden in kurzem Abstand gemäht, sodass auch kaum Insekten aufkommen können. Viele Faktoren spielen hier zusammen und auf jeden Fall werden wir genau verfolgen, ob und wie sich seine Ausbreitung durch das Fütterungsverbot verändert.
Not bei geschlossener Schneedecke, Eisregen und gefrorenem Boden
Grundsätzlich kommen hier überwinternde Greifvögel und Eulen mit Schnee und tieferen Temperaturen gut zurecht. Wenn aber wochenlang eine geschlossene Schneedecke liegt und der Boden gefroren ist, kommen die Vögel in Not. In harten Wintern kann der Bestand dadurch merklich zurückgehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Population meistens innerhalb kurzer Zeit erholt. Zahlreiche Hungervögel werden aber auch in milderen Wintern in die Greifvogelstation gebracht. Der Grund dafür ist eher eine allgemeine Schwäche der Vögel, die es bei Schnee oder kurzfristigen Kälteeinbrüchen nicht über die Alpen in wärmere Gebiete schaffen. Diese Patienten werden auf der Greifvogelstation gefüttert und gepflegt, bis sie wieder stark genug sind, um bis im Frühling durchzukommen.
Eichhörnchen, Wasser- und Singvögel freuen sich über einen Futterplatz
Vom Fütterungsverbot ausgenommen sind Eichhörnchen, Wasservögel und Singvögel. Sie dürfen weiterhin in kleinen Mengen gefüttert werden. Beachten Sie bei der Vogelfütterung zwei Dinge besonders: Erstens muss zwingend artgerecht gefüttert werden. Fertigfuttermischungen genügen dabei meistens vollauf. Sie können aber auch selber Futtermischungen herstellen und dafür Sonnenblumenkerne, Haferflocken, gehackte Hasel- und Baumnüsse, Rosinen und Obst verwenden. Achtung: Essensreste, Gewürztes und Brot gehören auf keinen Fall auf den Speiseplan von Vögeln! Zweites muss der Futterplatz stets sauber gehalten werden. Entfernen Sie regelmässig Körner-Kot-Mischungen, die unter dem Vogelhäuschen anfallen. Wenn Sie sich an diese Grundregeln halten, werden Sie auch diesen Winter Freude an einem rege besuchten Futterplatz Freude haben.