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Respektvolles Miteinander in den Thurauen

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Das warme Wetter der Frühlingsmonate lockt uns Menschen nach draussen. Sei es zum Bärlauch pflücken, für Spaziergänge in der Natur oder um ein erstes Lagerfeuer zu entfachen. Doch wie verhalten wir uns im Naturschutzgebiet richtig, damit ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur möglich ist? Wir bieten einen Überblick, wie wir alle zum Schutz der Thurauen beitragen können.

Respektvolles Miteinander in den Thurauen

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Das warme Wetter der Frühlingsmonate lockt uns Menschen nach draussen. Sei es zum Bärlauch pflücken, für Spaziergänge in der Natur oder um ein erstes Lagerfeuer zu entfachen. Doch wie verhalten wir uns im Naturschutzgebiet richtig, damit ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur möglich ist? Wir bieten einen Überblick, wie wir alle zum Schutz der Thurauen beitragen können.
Ausschnitt aus dem Zonenplan Thurauen

Schutzverordnung für die Thurauen

2011 trat die Schutzverordnung des Kantons Zürich für die Thurauen in Kraft. Mehr als zehn Seiten regeln verschiedene Aktivitäten, um die Bedürfnisse von Tieren, Pflanzen und Erholungssuchenden in Einklang zu bringen. Das Resultat ist ein Geflecht verschiedener Zonen mit unterschiedlichen Regeln, seien es etwa die Erholungszonen für das freie Baden oder die gesperrte Kiesbank für die Brut des Flussregenpfeifers.

Die Eier des Flussregenpfeifers lassen sich kaum von Kieselsteinen unterscheiden. Zu ihrem Schutz sind einige Kiesbänke in den Thurauen gesperrt.

Ganzjährige Leinenpflicht für Hunde

Seit dem Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes ist die Leinenpflicht in aller Munde. Vom 1. April bis am 31. Juli sind im Kanton Zürich alle Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen, zum Schutz von balzenden, brütenden und jungen Tieren. In den Thurauen gilt schon seit 2011 ganzjährig die Leinenpflicht. Lediglich in den Erholungszonen, die speziell gekennzeichnet sind, dürfen Hunde in den restlichen Monaten des Jahres frei laufen.

Auf offiziellen Wegen durch die Auenlandschaft

Auf den Wegen zu spazieren schützt nicht nur Tiere, es werden auch keine Pflanzen zertrampelt, seien sie selten oder häufig vorkommend. Auf dem offiziellen Wegnetz lassen sich die Thurauen auch sehr gut erkunden. Gleiches gilt für die Feuerstellen: auf den Karten im Gebiet sind die offiziellen Feuerstellen eingezeichnet. Hier darf grilliert werden, am liebsten mit mitgebrachtem Holz. Und selbstverständlich gehört es sich für alle Besucherinnen und Besucher, den Abfall mit nach Hause zu nehmen.

Nehmen Sie sich vor Ihrem Start in die Thurauen einen Moment Zeit, um die Dos & Don’ts im Schutzgebiet auf den Übersichtstafeln zu studieren, damit Ihr Ausflug zu einem schönen Erlebnis im Einklang mit der Natur wird, danke!

Unsere Ranger sammeln viel Abfall in den Thurauen.
Resultat nach einer Sammelrunde.
Meine Spende für Umweltbildung, Artenschutz und bedrohte Lebensräume
Freibetrag CHF
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